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Dein Aufgabengebiet

  • Lotsung von Luftfahrzeugen der General Aviation(Follow Me Tätigkeiten)
  • Einweisung von Luftfahrzeugen der General Aviation
  • Koordination und Kommunikation mit beteiligten Parteien wie: Tower, ACC, Behörden oder Abfertigungsunternehmen
  • Elektronische Erfassung von Flugdaten
  • Erstellung von Rechnungen und Durchführung von Inkassovorgängen
  • Ansprechpartner für Kunden, Besucher und Dienstleister im Bereich General Aviation
  • Administrative Tätigkeiten im Rahmen der Abfertigung wie Planung von Stellplätzen
  • Unterstützung im Bereich Flugzeugabfertigung (Rampagententätigkeiten)

Das bringst du mit

  • Als souveränes Organisationstalent erledigst Du Deine Aufgaben auch in hektischen Zeiten engagiert und zuverlässig
  • Dich zeichnet ein hohes Verantwortungsbewusstsein aus und mit Deiner selbständigen und proaktiven Arbeitsweise und Serviceorientierung sorgst Du für hohe Kundenzufriedenheit
  • Du bist ein Teamplayer, gute Umgangsformen sowie ein freundliches und gepflegtes Auftreten sind für Dich selbstverständlich
  • Du hast sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse und beherrschst idealerweise noch weitere Fremdsprachen
  • Du besitzt einen Führerschein der Klasse B
  • Schichtdienst ist für Dich kein Hinderungsgrund (3 Schichtsystem)
  • Sicherer Umgang mit dem MS Office-Paket und Outlook runden Dein Profil ab
  • Die Luftfahrtbranche ist deine Leidenschaft oder soll Deine Leidenschaft werden
  • Eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung ist von Vorteil

Wir bieten Dir

  • Ein internationales spannendes und aufregendes Arbeitsumfeld
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Schichtzulagen
  • Interne Weiterentwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • Persönliche Mitarbeiterbetreuung
  • Interne Ausbildung nach Vorgaben der FBB zum Follow Me Fahrer
  • Ein tolles Team

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen per Email an
jobs@germanaviation.com
oder über unser Bewerberportal
https://www.germanaviation.com/karriere/

Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen