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Das wird Dein Aufgabenbereich:

Du gibst unserer Firma ein Gesicht mit Deiner immer freundlichen und hilfsbereiten Art. Für unsere Passagiere bist Du der erste Ansprechpartner, vom Check-in bis zum Boarding am Gate. Unser Passenger Service zeichnet sich durch Kunden- und Serviceorientierung, eine geduldige Art sowie durch freundlichkeit und souveränes Auftreten aus. Zu Deinen Aufgaben gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Qualifizierte Durchführung von Check-In und Boarding nach Kundenvorgaben
  • Betreuung der Fluggäste, inkl. unbegleitet reisender Kinder und hilfsbedürftiger Menschen
  • Wahrnehmen der im Falle von Verspätungen auftretenden Aufgaben
  • Koordination und Durchführung aller Prozesse am Boardinggate in Zusammenarbeit mit dem Rampagent
  • Vor- und Nachbereitung von Flügen
  • Email- und Telexkommunikation

Das bringst du mit:

  • Erfahrung als Check-In / Boarding Agent (in)
  • Erfahrung in den Abfertigungssystemen I-Port von Vorteil
  • Serviceorientiertes, gepflegtes und freundliches Auftreten
  • Du bist Lösungsorientiert und behältst auch in schwierigen Situationen die Ruhe
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Du bist belastbar und ein Teamplayer 
  • Flexibilität und Bereitschaft zu Schichtdiensten sind für Dich selbstverständlich.
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung von Vorteil

Darauf kannst Du dich freuen:

  • Ein internationales spannendes und aufregendes Arbeitsumfeld
  • Ein positives Arbeitsklima  
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Schichtzulagen (25%, Nacht-, 50% Sonntags- und 100% Feiertagszuschlag)
  • Uniform wird gestellt
  • Cooperate Benefits, wie vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten bei namhaften Unternehmen
  • betriebliche Altersversorgung

So geht es weiter

Eine Herausforderung in einem lebhaften Umfeld wartet auf Dich, haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Deine vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen über unser Jobportal  https://www.germanaviation.com/career/.
Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen.