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Deine Aufgaben:

Als Rampagent (Customer Service Representative) betreust Du Crews und Passagiere während des Aufenthaltes am Flughafen. Zusätzlich koordinierst Du alle Tätigkeiten am Flugzeug und bist für die Überwachung und Einhaltung aller Vorgänge am Luftfahrzeug verantwortlich.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Empfang und Betreuung von Crews und Geschäftsreisenden
  • Abfertigung von Geschäftsflugzeugen
  • Abfertigung von Flügen in der Großluftfahrt
  • Beschaffung und Übergabe aller notwendigen und erforderlichen Flugunterlagen an die Flugzeugbesetzung
  • Kommunikation und Koordination mit der Flugbesatzung und aller an der Abfertigung beteiligten Gewerke
  • Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten am Flugzeug unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen
  • Vor- und Nachbereitung der Flüge und den damit einhergehenden administrativen Aufgaben
  • Bearbeitung von Fluganfragen im Innendienst

Das bringst du mit:

  • Ausgeprägte Servicebereitschaft, Teamfähigkeit, Selbständigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein
  • Gepflegtes Erscheinungsbild, sicheres Auftreten, höfliche Umgangsformen sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität und Besonnenheit, auch unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. Zeitdruck
  • Uneingeschränkte Schichtdiensttauglichkeit
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Führerschein Klasse B
  • Erfahrungen im Bereich Flughafen / Ground Handling von Vorteil
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung von Vorteil

Das bieten wir:

  • Ein internationales spannendes und aufregendes Arbeitsumfeld
  • Tarifgebundene Entlohnung
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Schichtzulagen
  • Interne Weiterentwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • Gestellung der Uniform
  • betriebliches Altersversorgung
  • spannende Benefitprogramme
  • Ein tolles Team

Haben wir Dein Interesse geweckt ?

Dann freuen wir uns auf Deine vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen 
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Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen.